Vergütung

Vergütung
Als Credo für meine Arbeit hat meine Unabhängigkeit und Neutralität einen hohen Stellenwert
Meine Neutralität offenbart sich darin, dass ich für keine Organisation tätig bin, Fördermittel erhalte oder anderweitig finanziert werde, weshalb auch keine Beratungsscheine von den Kassen bei mir eingelöst werden können. Ich arbeite selbständig und berate und beurteile auf der Basis geltender Gesetze und Richtlinien.
Pflegegutachten
Der Stundensatz für Gerichte richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Vergütung der Gutachten für Privatpersonen und Institutionen wird je nach Schwierigkeitsgrad individuell festgelegt.
Beratung
Die Kosten für eine mündliche Beratung betragen aktuell 85,00 Euro/Stunde. Hinzu kommen Reisekosten (0,30€/km) sowie die Kosten der Fahrtzeit (Reisezeit Hin-und Rückfahrt x Stundensatz).
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