Pflegegutachten

Pflegegutachten
Als unabhängige Pflegesachverständige erstelle ich pflegewissenschaftliche Gutachten für Erwachsene und Kinder innerhalb
  • der Pflegeversicherung (SGB XI)
  • des Bundessozialhilfegesetzes (SGB XII)
  • der Unfallversicherung (SGB VII)
  • des Haftungsrechts als Teil des Strafrechts (BGB/ StGB)
  • der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
  • und dem Berufsrecht im Pflegebereich

Gerichte 
  • Sozialgerichte
  • Amtsgerichte
  • Landesgerichte
Institutionen 
  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen
  • Rechtsanwälte
  • Ambulante und stationäre Einrichtungen
Privatpersonen
Ich bin in die Sachverständigenlisten diverser Sozial- und Amtsgerichte aufgenommen und erstelle für  Gerichte in Rheinland Pfalz, Baden- Württemberg und Hessen pflegewissenschaftliche Gutachten; außerdem stehe ich Richtern bei pflegefachlichen Fragstellungen zur Seite.
Nicht nur Berufsgenossenschaften beauftragen mich, unabhängige Gutachten zu erstellen. Auch private Unfall- und Haftpflichtversicherungen greifen auf meine kompetente, unabhängige und neutrale Expertise, vor allem in den Bereichen des Haftungsrechts, der Unfallversicherung und dem Berufsrecht zurück.
Ich erstelle pflegewissenschaftliche Gutachten für Privatpersonen. Diese können Sie bei Widerspruchsverfahren oder einer laufenden Klage einsetzen. Sie erhalten eine kompetente und pflegewissenschaftliche Einschätzung Ihrer aktuellen Leistungsansprüche. 
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